Eventordnung

Eventordnung Ängelimärt Allschwil

Organisationskomitee
Das OK organisiert sich selbständig durch den Verein Ängelimärt. Die Anweisungen des OK sind zu befolgen. Die Entscheide des OK sind endgültig und können nicht angefochten werden. Die Verkaufsstände werden nur vom OK Ängelimärt vermietet. Das OK erteilt keine Monopole auf die angebotenen Produkte.

Teilnahmebedingungen
Es dürfen nur Waren und Dienstleistungen, welche auf dem Anmeldeformular aufgeführt sind, angeboten und verkauft werden.

Annullierung
Das Einzahlen der Teilnahmegebühren gilt als definitive Anmeldung und Teilnahmebestätigung. Es werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Marktstände
Marktstand Ängelimärt: Der Marktstand Ängelimärt ist ein Standard Marktstand (Mietstand) mit einem Tisch 3x1m und einem Dach. Der Marktstand Ängelimärt wird durch das OK auf- und abgebaut.

Eigener Marktstand max. 3m: Der Marktstand bis zu einer Breite von 3m wird durch den Teilnehmer mitgebracht und aufgebaut

Standfläche max. 3x3m oder 3x6m: Auf der Standfläche kann ein Zelt oder ein Food-Anhänger aufgestellt werden. Die Standfläche darf nicht überschritten werden. Die gesamte Infrastruktur muss vom Teilnehmer mitgenommen und aufgebaut werden.

In die Mietstände dürfen keine Nägel, Schrauben, Klammern und dergleichen eingeschlagen werden (Schnüre, Befestigungsklammern oder Drähte benutzen). Für Beschädigungen haftet der Standbenutzer. Mietstände müssen in dem Zustand, wie sie übernommen wurden, zurückgegeben werden. Im Widerhandlungsfall werden die Reparatur Arbeiten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Die Verkaufsstände müssen weihnachtlich dekoriert werden (z.B. Tannäste, Weihnachtskugeln und Tannzapfen usw.).

Für teilnehmende politische Parteien gilt: Werbung für die eigene Partei (z.B. Namenschilder mit Logo, Stand-Beschriftung) ist in einem weihnachtlichen Rahmen möglich, aktive Abstimmungs- und Wahlpropaganda ist jedoch nicht erlaubt.

Stammplatz
Sie können auf den Standort Ihres Marktstandes Einfluss nehmen, sofern dieser noch verfügbar ist. Dies ist mit einer Reservierungsgebühr verbunden. Andernfalls wird Ihnen der Standort durch das OK Ängelimärt frei zugeteilt.
Nach Wunsch wird der letztjährige oder ein Stammplatz nach Wunsch, sofern verfügbar zugeteilt. Falls es zwischen dem Standbetreiber und dem OK Ängelimärt betreffend Platzzuweisung zu keiner Einigung kommt, wird die Reservierungsgebühr für den Stammplatz zurückerstattet.

Ablauf
09:00 Sperrung des Dorfkernes für den gesamten Verkehr
12:00 stehen die Stände bereit. Einfahrt mit dem Auto bis 13:30 möglich
14:00 Marktbeginn
22:00 Marktende. Einfahrt mit dem Auto bis 23:00 möglich
23:00 muss der Standplatz geräumt sein und aller Abfall beseitigt sein

Die Marktstände müssen von 14:00 bis zum Marktende um 22:00 Uhr betrieben werden. Wenn der Marktstand vor 22:00 Uhr abgebaut wird, behaltet es sich das OK vor, den Standbetreiber für künftige Anlässe auszuschliessen.

  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
  • Fahrzeuge müssen sofort nach dem ausladen ausserhalb des gesperrten Areals abgestellt werden. Hinter der Fronscheibe muss die Zufahrtsbewilligung mit Auto-, Platz- und Handynummer gut ersichtlich platziert werden.
  • Beim Aufstellen der Verkaufsstände sollte darauf geachtet werden, dass Zugänge zu Haus- und Ladentüren frei bleiben.
  • Die Verwendung von spitzen Metallteilen zum Befestigen von Abdeckungen ist bei Mietständen strikte verboten.
    (Reissnägel, Nägel, Bostitch-Klammern, Agraffen etc.)
  • Es darf kein Abfall zurückgelassen werden.

Strom und Sicherheit
Wir sind mit dem Ängelimärt Stromnetzunabhängig und produzieren unseren eigenen Strom über einen Stromgenerator. Es wird eine Festverkabelung über den gesamten Marktperimeter installiert. An den Ständen werden durch uns keine Stromsteckdosen oder Stromleisten montiert. Der Strom muss mit einem eigenen Verlängerungskabel vom nächsten Stromverteiler an den Stand verlegt werden (bitte genügend Kabelrollen mitnehmen). Kabelrollen müssen wegen Überhitzung und Brandgefahr, komplett und vollständig abgerollt werden. Die Kabelrollen und Beleuchtung der Stände sind so anzubringen, dass durch sie keine Brandgefahr entstehen kann. Die Kosten zur Erhebung von Schäden durch Überbeanspruchung oder unsachgemässen Gebrauch der elektrischen Infrastruktur werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Die einzelnen Verkaufsstände werden nicht überwacht. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, die zum Schutz ihres Eigentums erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Die Option «Strom 2kW» garantiert die Leistung für diejenigen, die das bei der Anmeldung gebucht und bezahlt haben. Falls die Leistung des Generators oder die Leistung der einzelnen Stromverteiler überschritten wird, werden Verbraucher ohne diese Option gedrosselt oder vom Netz getrennt. Beschränkt Euch also, wenn nötig auf LED-Beleuchtungen oder Kerzen.
Heizgeräte jeglicher Art sind an unserem Stromnetz verboten.

    Nachfolgend eine kleine Checkliste:

    • Kabelrolle + Verlängerungskabel 
    • Lichterkette
    • Spotlampe ( Standbeleuchtung )
    • Befestigungsmaterial ( Kabelbinder)
    • Dekorationsmaterial
    • Schild mit Firmenname
    • Jugendschutz-Plakat bei Alkoholausschank
    • Kleine Belohnungen für Kinder, die als Ängeli verkleidet kommen
    • Tischabdeckung ( Stoff, Tischtuch, o.ä. )3x110cm

    Geschirr bei Esswaren und Getränken
    Esswaren und Getränke sollten nach Möglichkeit nur in kompostierbarem Geschirr abgegeben werden. Dies betrifft Becher, Teller und Besteck.

    Rechte des OK
    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Eventordnung wird der betreffenden Teilnehmer für weitere, zukünftige Anlässe nicht mehr berücksichtigt. Das OK behält sich das Recht vor, Werke oder Teilnehmer zurückzuweisen. Eine Begründung muss nicht erfolgen.

    Copyright
    Der Name ÄNGELIMÄRT ist in der Schweiz urheberrechtlich als Marke geschützt und als Namensmarke beim Institut für geistiges Eigentum unter der Reg. Nr. 07102/2019 eingetragen. Die alleinige oder zusammenhängende Verwendung dieses Namens in schriftlicher oder bildlicher Form bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

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