Eventordnung Ängelimärt Allschwil
Organisationskomitee
Das OK organisiert sich selbständig durch den Verein Ängelimärt. Die Anweisungen des OK sind zu befolgen. Die Entscheide des OK sind endgültig und können nicht angefochten werden. Die Verkaufsstände werden nur vom OK Ängelimärt vermietet. Das OK erteilt keine Monopole auf die angebotenen Produkte.
Teilnahmebedingungen
Es dürfen nur Waren und Dienstleistungen, welche auf dem Anmeldeformular aufgeführt sind, angeboten und verkauft werden.
Annullierung
Das Einzahlen der Teilnahmegebühren gilt als definitive Anmeldung. Es werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Marktstände
Marktstand Ängelimärt: Der Marktstand Ängelimärt ist ein Standard Marktstand (Mietstand) mit einem Tisch 3x1m und einem Dach. Der Marktstand Ängelimärt wird durch das OK auf- und abgebaut.
Eigener Marktstand max. 3m: Der Marktstand bis zu einer Breite von 3m wird durch den Teilnehmer mitgebracht und aufgebaut
Standfläche max. 3x3m oder 3x6m: Auf der Standfläche kann ein Zelt oder ein Food-Anhänger aufgestellt werden. Die Standfläche darf nicht überschritten werden. Die gesamte Infrastruktur muss vom Teilnehmer mitgenommen und aufgebaut werden.
In die Mietstände dürfen keine Nägel, Schrauben, Klammern und dergleichen eingeschlagen werden (Schnüre, Befestigungsklammern oder Drähte benutzen). Für Beschädigungen haftet der Standbenutzer. Mietstände müssen in dem Zustand, wie sie übernommen wurden, zurückgegeben werden. Im Widerhandlungsfall werden die Reparatur Arbeiten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Die Verkaufsstände müssen weihnachtlich dekoriert werden (z.B. Tannäste, Weihnachtskugeln und Tannzapfen usw.).
Für teilnehmende politische Parteien gilt: Werbung für die eigene Partei (z.B. Namenschilder mit Logo, Stand-Beschriftung) ist in einem weihnachtlichen Rahmen möglich, aktive Abstimmungs- und Wahlpropaganda ist jedoch nicht erlaubt.
Stammplatz
Sie können auf den Standort Ihres Marktstandes Einfluss nehmen, sofern dieser noch verfügbar ist. Dies ist mit einer Reservierungsgebühr verbunden. Andernfalls wird Ihnen der Standort durch das OK Ängelimärt frei zugeteilt.
Nach Wunsch wird der letztjährige oder ein Stammplatz nach Wunsch, sofern verfügbar zugeteilt. Falls es zwischen dem Standbetreiber und dem OK Ängelimärt betreffend Platzzuweisung zu keiner Einigung kommt, wird die Reservierungsgebühr für den Stammplatz zurückerstattet.
Ablauf
09:30 Sperrung des Dorfkernes für den gesamten Verkehr
12:00 stehen die Stände bereit. Einfahrt mit dem Auto bis 13:45 möglich
14:00 Marktbeginn
22:00 Marktende. Einfahrt mit dem Auto bis 23:00 möglich
23:00 muss der Standplatz geräumt sein und aller Abfall beseitigt sein
Die Marktstände müssen von 14:00 bis zum Marktende um 22:00 Uhr betrieben werden. Wenn der Marktstand vor 22:00 Uhr abgebaut wird, behaltet es sich das OK vor, den Standbetreiber für künftige Anlässe auszuschliessen.
Strom und Sicherheit
Die Kabelrollen und Beleuchtung der Stände sind so anzubringen, dass durch sie keine Brandgefahr entstehen kann. Die Kosten zur Erhebung von Schäden durch Überbeanspruchung oder unsachgemässen Gebrauch der elektrischen Infrastruktur werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Die einzelnen Verkaufsstände werden nicht überwacht. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, die zum Schutz ihres Eigentums erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Der «Stromanschluss 2kW» garantiert eine Stromleistung bis 2kW und muss bei der Anmeldung separat bestellt werden. Falls die Leistung des Generators überschritten wird, werden Verbraucher ohne diese Option gedrosselt oder vom Netz getrennt. Der Stromzugang zum Stand muss mit einer eigenen Kabelrolle vom Verteiler oder Nachbarstand verlegt werden. Die Kabelrollen müssen komplett abgerollt werden. Es werden keine Stromsteckdosen an den Ständen durch das OK installiert. Heizgeräte jeglicher Art sind an unserem Stromnetz verboten.
Es darf kein Abfall zurückgelassen werden.
- Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
- Fahrzeuge müssen sofort nach dem ausladen ausserhalb des gesperrten Areals abgestellt werden.
- Beim Aufstellen der Verkaufsstände sollte darauf geachtet werden, dass Zugänge zu Haus- und Ladentüren frei bleiben.
- Die Verwendung von spitzen Metallteilen zum Befestigen von Abdeckungen ist bei Mietständen strikte verboten.
(Reissnägel, Nägel, Bostitchklammern, Agraffen etc.)
Nachfolgend eine kleine Checkliste:
- Kabelrolle + Verlängerungskabel
- Lichterkette
- Spotlampe ( Standbeleuchtung )
- Befestigungsmaterial ( Kabelbinder)
- Dekorationsmaterial
- Schild mit Firmenname
- Jugendschutz-Plakat bei Alkoholausschank
- Tischabdeckung ( Stoff, Tischtuch, o.ä. )3x110cm
- Kleine Belohnungen für Kinder, die als Ängeli verkleidet kommen
Geschirr bei Esswaren und Getränken
Esswaren und Getränke sollten nach Möglichkeit nur in kompostierbarem Geschirr abgegeben werden. Dies betrifft Becher, Teller und Besteck.
Rechte des OK
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Eventordnung wird der betreffenden Teilnehmer für weitere, zukünftige Anlässe nicht mehr berücksichtigt. Das OK behält sich das Recht vor, Werke oder Teilnehmer zurückzuweisen. Eine Begründung muss nicht erfolgen.
Copyright
Der Name ÄNGELIMÄRT ist in der Schweiz urheberrechtlich als Marke geschützt und als Namensmarke beim Institut für geistiges Eigentum unter der Reg. Nr. 07102/2019 eingetragen. Die alleinige oder zusammenhängende Verwendung dieses Namens in schriftlicher oder bildlicher Form bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
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